Qualifizierte Ausbildung im Bereich Tierpsychologie:
Da die Ausübung der Heilkunde bei Tieren (Tierpsychologie) keinem Erlaubnisvorbehalt unterliegt und damit ohne behördliche Genehmigung ausgeübt werden kann, darf jeder im gesetzlich erlaubten Rahmen berufs- und gewerbsmäßig Tiere behandeln - entsprechendes Können und Wissen vorausgesetzt.